„Seit Mai dieses Jahres gibt es eine Datenschutzverordnung. Neben der Umstellung der Formblätter des JGHV sind auch alle Verbandsrichter aufgefordert, eine solche Erklärung (siehe Formblatt 59 des JGHV) zu unterzeichnen. Bisher sind erst rund 40 % der Verbandsrichter dieser Verpflichtung gefolgt. Wir möchten auf diesem Weg alle Verbandsrichter eindringlich bitten die Datenschutzerklärung zu unterschreiben. Alle Verbandsrichter, die dieser Aufforderung nicht nachkommen werden im Jahr 2019 ruhend gestellt und dürfen dann kein Richteramt ausüben!“
Das entsprechende Formular finden Sie hier:
Formblatt 59 – Datenschutzverpflichtungserklärung für Verbandsrichter des JGHV – 2018
oder direkt beim JGHV:
http://www.jghv.de/index.php/service/formblaetter
Formblatt 59 – Datenschutzverpflichtungserklärung für Verbandsrichter des JGHV – 2018
Bitte informieren Sie auch Richterkollegen über die Notwendigkeit der Abgabe der Datenschutzverpflichtungserklärung.
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